Mitteilung 2/2018, Juli 2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Mitglieder des Mainzer Altertumsvereins,
mit diesem Schreiben erhalten Sie die Einladung zur bevorstehenden Jahresmitgliederversammlung des MAV sowie die Hinweise zu unseren Veranstaltungen für das zweite Halbjahr 2018.
Wir hoffen, dass das Vortragsprogramm Ihr Interesse finden wird, und würden uns über Ihre rege Beteiligung sehr freuen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beiliegenden Ankündigungen.
Unsere diesjährige Jahresmitgliederversammlung wird am Montag, 26. November 2018, im Forum der Mainzer Volksbank um 17.00 Uhr beginnen.
Die Tagesordnung der Jahresmitgliederversammlung geht Ihnen mit diesem Schreiben zu:
1. Bericht des 1. Vorsitzenden
2. Bericht des Schriftführers
3. Bericht des Schatzmeisters
4. Bericht der Kassenprüfer
5. Entlastung des Vorstands
6. Neuwahlen der Kassenprüfer
7. Programm für das Frühjahr 2019
8. Vorstellung des 113. Jahrgangs der Mainzer Zeitschrift
9. Verschiedenes
Anschließend erfolgt die Ausgabe des neuen Jahrgangs der Mainzer Zeitschrift. Jene Mitglieder, die verhindert sein sollten, können den Band danach im Benutzungssaal des Stadtarchivs Mainz, Rheinallee 3 B, abholen.
Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie um die Beachtung folgender Mitteilung:
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Ihre bei uns hinterlegten Daten verwenden wir ausschließlich zu dem Zweck, Sie per Mail und/oder Post über unsere Veranstaltungen zu informieren oder Ihnen gewünschte Informationen zukommen zu lassen, sowie zur Abbuchung Ihres Mitgliedsbeitrags, sofern Sie uns eine SEPA-Lastschrift hinterlegt haben.
Die dem Mainzer Altertumsverein e.V. über telefonischen, schriftlichen, postalischen oder E-Mail-Kontakt übermittelten Daten werden nicht an Dritte weitergegeben oder zu anderen Zwecken gespeichert.
Bitte beachten Sie: Sollten Sie mit der genannten Datenübertragung von Informationen zu Zwecken unserer gemeinnützigen Aktivitäten einverstanden sein, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen. Falls Sie damit nicht einverstanden sind, ist Ihrerseits jederzeit ein Widerruf möglich.
Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle auch noch darauf hinweisen, dass der Jahresmitgliedsbeitrag bei allen Mitgliedern, die uns eine SEPA-Lastschrift hinterlegt haben, Anfang Oktober 2018 abgebucht wird. Selbstverständlich sind die Mitgliedsbeiträge und darüber hinaus gehende Spenden an den Verein steuerlich abzugsfähig. Für jede Spende, mit der Sie die Arbeit des Mainzer Altertumsvereins unterstützen, danken wir Ihnen sehr herzlich.
Wir würden uns sehr freuen, Sie möglichst zahlreich zur Jahresmitgliederversammlung 2018 begrüßen zu dürfen, und hoffen auf Ihre rege Teilnahme am Veranstaltungsprogramm Ihres Mainzer Altertumsvereins.
Herzliche Grüße
Ihr
Günther Knödler
1. Vorsitzender